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Kategorie: Buchhaltung

Kontoauszüge einlesen

In die WaWi-Datenbank können Kontoauszüge der Bank eingelesen werden. Beim Einlesen der Kontoauszüge werden Bestellungen, die zB. per Vorkasse bezahlt werden sollen automatsch als ‚bezahlt‘ markiert.
Alle uns bekannte Banken unterstützen den Export der Kontoauszüge im CSV-MT940 – Format (empfohlen) oder im nativen Format MT940.  Rufen Sie dazu die Kontoauszugsliste auf der Seite der Bank auf gehen Sie zur Umsatzabfrage (das Layout variiert von Bank zu Bank ist aber im Prinzip gleich)

der Steuerbericht

button_steuerberichtDer Steuerbericht kann nur von Mitarbeitern mit der Rolle ‚Buchhaltung‘ erstellt werden.
Es werden verschiedene monatliche Berichte erstellt:

  • Ein Deckblatt mit einer Zusammenfassung als PDF
  • Eine Einzelaufstellung der Buchungen als PDF zur Ablage im Steuerordner
  • Eine Einzelaufstellung der Buchungen als CSV zum Import in Datev bzw Buchhaltungssoftware
  • Eine Einzelaufstellung der Zahlungsausgänge vom Bankkonto als PDF
  • falls das Modul PayPal aktiv ist: Zahlungsausgänge vom PayPal-Konto

die PayPal Liste

button_paypalBeim Klick auf diesen Button wird eine Liste aller eingegangenen PayPal-Zahlungen angezeigt. Falls der Kunde im Onlineshop über PayPal gezahlt hat, wird dieser Zahlungseingang üblicherweise auch der Bestellung zugeordnet.
Jedoch gibt es zB. eBay-Module wo einerseits die Bestellung im Oxid-Shop – und damit auch im WaWi – angelegt wird, jedoch der PayPal-Zahlungseingang nicht automatisch zugeordnet werden kann. In diesem Fall wird in dieser Liste eine passende Bestellung angezeigt und es kann der Rechnungsbetrag als bezahlt markiert werden.

Anmerkungen: diese Liste wird nur bei aktiviertem Modul PayPal angezeigt. Sie kann nur von Mitarbeitern mit der Rolle Buchhaltung aufgerufen werden.

Rechnungsnummer

Die fortlaufende Rechnungsnummer

Die ‚fortlaufende‘ Rechnungsnummer in einem Onlineshop wurde in vielen Foren diskutiert. Aber da es gerade im Shopsystem eine fortlaufende und eindeutige Bestellnummer gibt, braucht man unserer Meinung nach ja keine besondere Rechnungsnummer sondern legt fest: Bestellnummer = Rechnungsnummer.
Hierzu gibt es von der Oberfinanzdirektion Koblenz eine Verfügung vom 14.07.2008 die klargestellt, dass es „lediglich um die Einmaligkeit einer Rechnungsnummer geht und nicht um die zwangsläufige Vergabe der Rechnungsnummern als zahlenmäßige Abfolge. Die Vergabe der Rechnungsnummern soll dem Aussteller überlassen bleiben.
Quelle: http://www.unternehmer.de/finanzen-steuern/